Die vertraglichen Grundlagen der Finanzmarktinfrastruktur legen insbesondere fest:
die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Kriterien zur Suspendierung und zum Ausschluss eines Teilnehmers;
die Rechte und Pflichten des Betreibers und der Teilnehmer;
die Regeln und Verfahren für den Betrieb der Finanzmarktinfrastruktur;
die Regeln und Verfahren beim Ausfall eines Teilnehmers;
die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei Verbindungen mit anderen Finanzmarktinfrastrukturen;
die Verpflichtungen hinsichtlich der Lieferung von physischen Instrumenten oder Rohstoffen.
Der Betreiber überprüft periodisch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der vertraglichen Grundlagen nach Massgabe der anwendbaren Rechtsordnungen und trifft die Massnahmen, die erforderlich sind, um allfällige rechtliche Risiken zu begrenzen.
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