die Preise und Gebühren für die von der Finanzmarktinfrastruktur erbrachten Dienstleistungen, einschliesslich der Bedingungen für die Gewährung von Rabatten.
Er veröffentlicht Informationen gemäss den Vorgaben der relevanten internationalen Gremien.
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I der V der SNB vom 26. Nov. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5307). ↩
Aufgehoben durch Ziff. I der V der SNB vom 26. Nov. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5307). ↩
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