954.11FINIVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
(Art. 23 FINIG)
Die nach Artikel 23 FINIG vorgeschriebenen Eigenmittel sind dauernd einzuhalten.
Als Fixkosten nach Artikel 23 Absatz 2 FINIG gelten:
Personalaufwand;
betrieblicher Geschäftsaufwand;
Abschreibungen auf dem Anlagevermögen;
Aufwand für Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste.
Der Teil des Personalaufwandes, der ausschliesslich vom Geschäftsergebnis abhängig ist oder auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist vom Personalaufwand abzuziehen.
Die FINMA kann in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren.
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