(Art. 37 FINIG)
Bei der Berechnung der Eigenmittel sind abzuziehen:
- der Verlustvortrag und der Verlust des laufenden Geschäftsjahres;
- der ungedeckte Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf des laufenden Geschäftsjahres;
- bei Darlehen nach Artikel 60 Absatz 2: pro Jahr 20 Prozent des ursprünglichen Nominalbetrags für die letzten fünf Jahre vor der Rückzahlung;
- immaterielle Werte, einschliesslich der Gründungs- und Organisationskosten und des Goodwills, mit Ausnahme von Software;
- die von der Fondsleitung auf eigenes Risiko gehaltenen eigenen Aktien;
- der Buchwert der Beteiligungen.