(Art. 50 FINIG)
Ausdruck gemäss Ziff. I 7 der V vom 18. Juni 2021 zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, in Kraft seit 1. Aug. 2021 (AS 2021 400). Diese Änd. wurde in den in der AS genannten Bestimmungen vorgenommen. ↩
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