956.161FINMA-PVFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Stellt die Prüfgesellschaft eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen oder der Statuten, Reglemente und Weisungen fest, die aufsichtsrechtlich relevant sind, so hält sie dies in Form einer Beanstandung fest. Sie hält zudem fest, ob die Verletzung bereits behoben ist.
Stösst die Prüfgesellschaft auf Schwachstellen oder Anzeichen, dass aufsichtsrechtliche Bestimmungen in absehbarer Zeit nicht eingehalten werden können, so gibt sie eine Empfehlung ab.
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