956.161FINMA-PVFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) regelt pro Aufsichtsbereich die Prüfgebiete, die Prüfperiodizität und die Prüftiefe.
Bei der Prüfung im Rahmen der laufenden Aufsicht entspricht die Prüfperiode grundsätzlich derjenigen der Rechnungsprüfung nach den Grundsätzen der ordentlichen Revision des Obligationenrechts1(OR).