Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung | Omnilex
10000354•Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung
10000354Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, ÜbertragungOrdinance01.01.1993
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Septemer 1993, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 79/1993
Auf Antrag der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) Siegendorf-Klingenbach und Wulkaprodersdorf-Zagersdorf wird im Interesse der einfachen Vollziehung des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1 alte Dokumentnummer
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, die nach diesem Gesetz den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden (Sanitätskreisen) zukommen, wird für die Gemeindeverbände (Sanitätskreise) Siegendorf-Klingenbach und Wulkaprodersdorf-Zagersdorf der Landesregierung übertragen:
alte Dokumentnummer
§ 2 alte Dokumentnummer
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.