Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. September 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Gols aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 76/1993
Auf Antrag der Marktgemeinde Gols wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Gols aus dem Breich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):