Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juli 1997 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997)
StF: LGBl. Nr. 43/1997
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 25/1997, und Artikel II Abs. 4 der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55/ 1992, wird verordnet:
§ 1
Im Burgenland werden mit Ausnahme der im § 4 angeführten Gemeinden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 5. Oktober 1997 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 19. Oktober 1997 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 22. Juli 1997.
§ 4
Diese Wahlausschreibung gilt nicht für die Gemeinden Antau, Sigleß, Mannersdorf an der Rabnitz, Oberloisdorf, Nikitsch, Schachendorf und Schandorf.