Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
StF: LGBl. Nr. 18/2000
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBL. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.