Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge
StF: LGBl. Nr. 12/2001
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.