Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2002)
StF: LGBl. Nr. 81/2002
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992 i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 6. Oktober 2002 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Oktober 2002 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 23. Juli 2002.