Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juli 2004 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Weppersdorf
StF: LGBl. Nr. 51/2004
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Art. 1
Der Gemeinde Weppersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.