Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 1998 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 51/1998
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Wallern im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.