Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha
StF.: LGBl. Nr. 23/1997
Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965, wird verordnet:
§ 1
Die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.