Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Purbach am Neusiedler See
StF: LGBl. Nr. 22/1997
Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965, wird verordnet:
§ 1
Die Marktgemeinde Purbach am Neusiedler See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 22. Juni 1997 in Kraft.