Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt werden
StF: LGBl. Nr. 4/2006
Auf Grund des § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl. Nr. 27/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2004, wird verordnet:
§ 1 Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge
(1) Bereiche des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee der Gemeinden Jois, Winden, Breitenbrunn, Purbach am Neusiedlersee und Donnerskirchen werden zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt.
(2) Der Naturpark umfasst
(3) Die Grenzen des Naturparkes sind in der Anlage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.