Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Podersdorf am See
StF: LGBl. Nr. 76/1992
Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Podersdorf am See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 13. September 1992 in Kraft.