Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. März 1994 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See
StF: LGBl. Nr. 16/1994
Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Oggau am Neusiedler See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 10. März 1994 in Kraft.