Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Juni 1967 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz
StF: LGBl. Nr. 19/1967
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
.Der Gemeinde Illmitz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. August 1967 in Kraft.