Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob
StF: LGBl. Nr. 36/1979
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Stoob wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.