Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf
StF: LGBl. Nr. 10/1977
Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.
§ 1
Der Marktgemeinde Jennersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.