Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Dezember 1982 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frauenkirchen
StF: LGBl. Nr. 5/1982
Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.
§ 1
Der Marktgemeinde Frauenkirchen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1982 in Kraft.