Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 1992 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mischendorf - Großpetersdorf
StF: LGBl. Nr. 67/1992
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG Kotezicken) - Großpetersdorf (KG Kleinzicken) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8026 = (2482) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7640 = (2483), 8139 = (2484) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8030 = (2466) sowie weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8031 = (2465) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7634, 7631, 8028, 8029, 7629, 7623, 7619, 7620 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1175.
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.