Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Niktisch und Frankenau-Unterpullendorf
StF: LGBl. Nr. 36/1981
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch (KG. Kroatisch Geresdorf) und Frankenau-Unterpullendorf (KG. Kleinmutschen und KG. Großmutschen) verläuft im Bereich des Raidingbaches und des Mutschener Güterweges vom Grenzpunkt 3295 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3558.
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.