Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. August 2006 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird
StF: LGBl. Nr. 45/2006
Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verfügt:
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.