20000671•LKF-Gebühren, Pflegegebühren und weitere Entgelte sowie Kostenbeitrag an den öffentlichen Krankenanstalten, Festsetzung
20000671LKF-Gebühren, Pflegegebühren und weitere Entgelte sowie Kostenbeitrag an den öffentlichen Krankenanstalten, FestsetzungOrdinance01.01.2008
Beachte
Laut LGBl. Nr. 58/2009:
§ 7. (1) § 1 und §§ 3 bis 6 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 1 und §§ 3 bis 7 der Verordnung über die
Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren
Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen
Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008, außer Kraft; sie
sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem
(2) § 2 tritt mit 1. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 der
Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren
und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen
Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008, außer Kraft; er
ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. April 2008 über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 46/2008
Auf Grund der §§ 56 bis 58 und 60 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2005, wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrages an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 9/2007, außer Kraft.
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"9440 Krankenanstalt, Spital"
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