Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Juni 2009 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
StF: LGBl. Nr. 49/2009
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2008, wird verordnet:
Art. 1
Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.