Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 2012, mit der die Auflassung der Landwirtschaftlichen Fachschule Neusiedl am See samt angegliedertem Schülerheim verfügt wird
StF: LGBl. Nr. 55/2012
Auf Grund des § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, wird verordnet:
Art. 1
Die Landwirtschaftliche Fachschule Neusiedl am See, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, und das angegliederte Schülerheim werden gemäß § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, mit Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelassen.