Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Mai 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
StF: LGBl. Nr. 28/2015
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Im RIS seit
29.05.2015
Art. 1 Im RIS seit
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.