Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 30/2016
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:
Im RIS seit
28.04.2016
§ 1 Im RIS seit
Für die Gemeinde Neuberg im Burgenland wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
Im RIS seit
28.04.2016
§ 2 Im RIS seit
(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.
Im RIS seit
28.04.2016
§ 3 Im RIS seit
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. April 2016.