Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. März 2017 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2017)
StF: LGBl. Nr. 46/2017
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird verordnet:
Im RIS seit
04.07.2017
§ 1 Im RIS seit
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
Im RIS seit
04.07.2017
§ 2 Im RIS seit
(1) Als Wahltag wird der 1. Oktober 2017 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 29. Oktober 2017 bestimmt.
Im RIS seit
04.07.2017
§ 3 Im RIS seit
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 4. Juli 2017.