Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben
StF: LGBl. Nr. 28/2021
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
11.05.2021
§ 1 Im RIS seit
Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
Im RIS seit
11.05.2021
§ 2 Im RIS seit
(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.
Im RIS seit
11.05.2021
§ 3 Im RIS seit
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.