Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 32/2021
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
18.05.2021
§ 1 Im RIS seit
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.
Im RIS seit
18.05.2021
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.