Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland in den „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“
StF: LGBl. Nr. 56/2023
Auf Grund § 18 Abs. 1 und 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
10.08.2023
§ 1 Im RIS seit
Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).
Im RIS seit
10.08.2023
§ 2 Im RIS seit
Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Bocksdorf.
Im RIS seit
10.08.2023
§ 3 Im RIS seit
Die Satzung des „Gemeindebedienstetenverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“ wird erlassen (Anlage 1).
Im RIS seit
10.08.2023
§ 4 Im RIS seit
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.
Im RIS seit
10.08.2023
Anl. 1 Im RIS seit
Im RIS seit
10.08.2023