Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2024, mit der die Rettungsdienststandorte im Burgenland festgelegt werden (Burgenländische Rettungsdienststandorteverordnung - Bgld. RDSt-VO)
StF: LGBl. Nr. 56/2024
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Burgenländischen Rettungsgesetzes 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
17.09.2024
§ 1 Im RIS seit
Die Rettungsdienststandorte werden in durchgehend einsatzbereite Hauptdienststellen (§ 2) sowie temporär einsatzbereite Außenstellen (§ 3) unterteilt.
Im RIS seit
17.09.2024
§ 2 Im RIS seit
Hauptdienststellen bestehen an folgenden Standorten:
Im RIS seit
17.09.2024
§ 3 Im RIS seit
Außenstellen bestehen an folgenden Standorten:
Im RIS seit
17.09.2024
§ 4 Im RIS seit
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.