Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024 über die Aufhebung der Verordnung, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden
StF: LGBl. Nr. 61/2024
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Burgenländisches Rettungsgesetz 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
30.09.2024
§ 1 Im RIS seit
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.
Im RIS seit
30.09.2024
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.