Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2025, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2026)
StF: LGBl. Nr. 84/2025
Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
04.11.2025
§ 1 Im RIS seit
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Im RIS seit
04.11.2025
§ 2 Im RIS seit
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2026, das ist vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026.
Im RIS seit
04.11.2025
§ 3 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025, LGBl. Nr. 77/2024, außer Kraft.