Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 9/2026
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Im RIS seit
30.01.2026
§ 1 Im RIS seit
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland, LGBl. Nr. 15/2021, wird aufgehoben.
Im RIS seit
30.01.2026
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.