Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Podersdorf am See | Omnilex
LGBL_BU_20000113_2•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Podersdorf am See
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Podersdorf am See
LGBL_BU_20000113_2Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Podersdorf am SeeGazette13.01.2000
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Podersdorf am See (KG Podersdorf am See) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 7299/2, 7299/3, 7299/15, 7299/16 und 7299/17 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Podersdorf am See eingegliedert werden sowie das Grundstück Nr. 6238/1 der Katastralgemeinde Podersdorf am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Neusiedl am See eingegliedert wird.
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.