Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Mai 2000,
mit welcher die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde
Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau,
gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung
freigegeben wurde, aufgehoben wird