Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni
2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen
des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine
festgehalten werden | Omnilex
LGBL_BU_20000614_43•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni
2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen
des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine
festgehalten werden
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni
2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen
des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine
festgehalten werden
LGBL_BU_20000614_43Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni
2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen
des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine
festgehalten werdenGazette14.06.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden
Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 idF LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiete
Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.