Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18.
Juli 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf und des
Gemeindeverbandes (Sanitätskreises) Minihof-Liebau - Sankt Martin
an der Raab auf die Landesregierung übertragen wird