Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juli 2000, mit der die
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Mai 1998, mit der die
Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches bestimmter
Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte
zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, geändert wird