Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. September 2001, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. März 1969, mit der die Gechäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 11, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 40/1978, 23/1984, 31/1985, 1/1986, 63/1987, 61/1988, 33/1993 und 44/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 48/1969, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 Z 27 letzter Satz wird der Betrag „S 100.000,-" durch den Betrag „10.000 Euro" ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.