LGBL_BU_20011218_59•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird
LGBL_BU_20011218_59Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wirdGazette18.12.2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 64 Abs. 2, 66 Abs. 8 und 9, 70 Abs. 2 und 3, 78 Abs. 4, 79 Abs. 4, 131 Abs. 2 und 3, 201 Abs. 2 Burgenländisches Jagdgesetz 1988, LGBl. Nr. 11/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/1997, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Bestimmungen des Burgenländischen Jagdgesetzes 1988 ausgeführt werden (Bgld. Jagdverordnung), LGBl. Nr. 24/1989, in der Fassung der Verordnung LBGl. Nr. 60/2000, wird wie folgt geändert:
Jagdpachtschilling darstellt, beträgt .......... S (in Worten
.......... Schilling)" durch den Satz „Der Ausrufpreis für den
Jagdpachtschilling darstellt, beträgt .......... ¡ in Worten
.......... Euro)" ersetzt.
im Betrage von .......... S (in Worten .......... Schilling)"
durch die Wortfolge „ein Vadium (Leggeld) im Betrage von
..........¡ (in Worten.......... Euro)" ersetzt.
Bezirksverwaltungsbehörde um das Meistbot von .......... S (in
Worten .......... Schilling)" durch die Wortfolge „Zuschlages
durch die Bezirksverwaltungsbehörde um das Meistbot von
.......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.
Pachtschilling beträgt .......... S (in Worten ..........
Schilling)" durch den Satz „Der jährliche Pachtschilling
beträgt .......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.
Pachtschilling beträgt .......... S (in Worten ..........
Schilling)" durch den Satz „Der jährliche Pachtschilling
beträgt .......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.
Betrag: .......... S" durch die Wortfolge „Angesprochener
Betrag: .......... Euro" ersetzt.
.......... S" durch die Wortfolge „in der Höhe von
.......... Euro" ersetzt.
(Obmannstellvertreter) mit .......... S bestimmten Amtskosten"
durch die Wortfolge „Die vom Obmann (Obmannstellvertreter) mit
.......... Euro bestimmten Amtskosten" ersetzt.
beiden Vertrauenspersonen mit .......... S" durch die
Wortfolge „nach Anhörung der beiden Vertrauenspersonen mit
.......... Euro" ersetzt.
der Höhe von .......... S" durch die Wortfolge „einen Ersatz
in der Höhe von .......... Euro" ersetzt.
schiedskommissionellen Verfahren aufgelaufenen Amtskosten im
Betrage von .......... S - hat der Jagdsausübungsberechtigte
tragen 1) - haben der Jagdausübungsberechtigte und der
Geschädigte gemeinsam zu tragen und zwar der
Jagdausübungsberechtigte im Betrage von .......... S, der
Geschädigte im Betrage von .......... S 1)" durch den Satz
„Die aus Anlass der schiedskommissionellen Verfahren
aufgelaufenen Amtskosten im Betrage von .......... Euro - hat
der Jagsausübungsberechtigte 1) (Geschädigte) 1) .......... in
.......... zur Gänze zu tragen 1) - haben der
Jagdausübungsberechtigte und der Geschädigte gemeinsam zu
tragen und zwar der Jagdausübungsberechtigte im Betrage von
.......... Euro, der Geschädigte im Betrage von ..........
Euro 1)" ersetzt.
Höhe von .......... S" durch die Wortfolge „einen Ersatz in
der Höhe von .......... Euro" ersetzt.
S" durch die Wortfolge „im Betrage von Euro"
und die Wortfolge „und zwar der Jagdausübungsberechtigte im
Betrag von ........... S und der Geschädigte im Betrag von
.......... S 1)" durch die Wortfolge „und zwar der
Jagdausübungsberechtigte im Betrag von ..........
Euro und der Geschädigte im Betrag von ......... Euro 1)"
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Rittsteuer
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