Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. April 2002 über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"
Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987 wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal" wird aufsichtsbehördlich genehmigt.