Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der
Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee | Omnilex
LGBL_BU_20020625_31•Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der
Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der
Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
LGBL_BU_20020625_31Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der
Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am ZickseeGazette25.06.2002
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2002 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.