Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2002, mit welcher die Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler neu festgesetzt werden
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 54/1999, wird verordnet:
Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 2. September 2002 wie folgt neu festgelegt:
59,30 Euro für vollinterne Schüler
25,30 Euro für halbinterne Schüler (insbesondere Teilverpflegung)